AGBver

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anzeigenaufträge sind, wenn nicht etwas anderes schriftlich verein-
bart ist, innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur
für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines
Auftraggebers gewährt.
Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

3. Vereinbarte Rabatte werden sofort bei jeder Rechnung in Abzug
gebracht. Eine Rückerstattung am Jahresende findet nicht statt.
Etwaige Beanstandungen sind deshalb auch sofort nach Erhalt
einer jeden Rechnung geltend zu machen.
Die Mindestgröße für Anzeigen beträgt 90 x 25 mm.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver-
treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Für die Veröffentlichung von Anzeigen in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass
Sondervereinbarungen hierüber ausdrücklich schriftlich getroffen
worden sind.

6. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen
(textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis
berechnet. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag
deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Dies gilt auch
für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Bereitstellung des Anzeigentextes und einwand-
freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber ver-
antwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe
der Anzeige, soweit dies bei elektronischer Übertragung möglich ist.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich-
tigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine
weitergehende Haftung des Verlages ist ausgeschlossen. Fehlende
oder fehlerhaft gedruckte Anzeigen ergeben keinen Anspruch für
den Auftraggeber. Insbesondere haftet der Verlag nicht für entgan-
gene Umsätze.

10. Reklamationen müssen innerhalb 8 Tagen nach Eingang der
Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden und sind
nach diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
erste Korrekturabzug ist kostenfrei, für jeden weiteren Korrekturabzug
wird eine Gebühr in Höhe von 5,50 € berechnet. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig über-
mittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die
Genehmigung zum Druck als erteilt.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die
tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung mit Beleg spätestens am 8. Tag nach der
Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage erteilt. Die Rechnung ist
sofort zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere
Zahlungsfrist oder Vorauskasse vereinbart ist. Beträge bis € 30,– wer-
den per Lastschrift vom Konto des Auftraggebers eingezogen. Es
wird vorausgesetzt, dass eine entsprechende Kontodeckung vor-
handen ist. Bei Nichteinlösung des Lastschriftbetrages durch
Verschulden des Auftraggebers werden zusätzliche Bearbei-
tungsgebühren in Höhe von € 8,– fällig.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 14 v.
H. sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens wegen Bankkredits bleibt aus-
drücklich vorbehalten. Der Verlag kann die weitere Ausführung des
Auftrages bis zur Bezahlung zurück-stellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Konkursen und
Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigen auftrages
es rechtfertigen, werden auf Wunsch bis zu 2 Kopfbelege geliefert.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

16. Kosten für erhebliche Änderungen (Autorenkorrekturen) ursprüng-
lich vereinbarter Ausführung und für Lieferung bestellter
Anzeigenvorlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

17. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das
Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und
diese um mehr als 20 v. H. sinkt. Solche Preisminderungs- und
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verleger
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag hätte zurücktreten können.

18. Bei Chiffre-Anzeigen gilt grundsätzlich die Zustellung auf dem
Postweg als vereinbart, so werden auch auf die Chiffre-Anzeigen
eingehende Einschreiben, Eilbriefe und Telegramme nur auf dem
normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im
Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor,  die
eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des
Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Eine Haftung des Verlages
für Verlust und rechtzeitige Weitergabe wird nicht übernommen. Die
Aufbewahrungsfrist der Offerten beträgt höchstens 2 Wochen.
Geschäftliche Anpreisungen und Vermittlungsangebote werden
vom Verlag nicht weitergeleitet. Die Chiffre-Gebühr beträgt pro
Chiffre-Nummer € 5,50.

19. Druckvorlagen wie Filme, Fotoabzüge oder Dateien etc. werden nur
auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere
Vereinbarung getroffen worden ist.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Reutlingen.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen:
a) Werbungsmittler und Werbeagenturen (Anzeigenexpeditionen)
sind verpflichtet, sich in ihren angebotenen Verträgen und
Abrechnungen mit ihren Auftraggebern (Werbungstreibenden) an
die Listenpreise des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte
Mitteilungsvergütung darf von ihnen an ihre Auftraggeber weder
ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Für vom Auftraggeber unleserlich geschriebene Anzeigentexte,
telefonisch aufgegebene Texte und verstümmelte Texte durch
Faxübertragung oder elektronischer Übertragung kann keine
Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen werden.
c) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von
Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird
auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht recht-
zeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei unverschuldetem
Ausfall der Druckmaschinen kann der Auftraggeber keine
Ersatzansprüche wegen verzögerter Auslieferung des Mitteilungs-
blattes geltend machen.
d) Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wird die
geschäftsübliche Sorgfalt angewendet. Der Verlag haftet aber nicht
im Falle der Irreführung und Täuschung von Seiten des
Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich
auf Grund presserechtlicher und sonstiger Vorschriften aus dem
Inhalt der Anzeige bzw. Beilage ergeben könnten. Hier hat der
Auftraggeber alle Rechtsstreitigkeiten selbst zu tragen.
e) Bei Anzeigen, die mehrmals erscheinen sollen, hat der
Auftraggeber den Anzeigentext schon nach der 1. Veröffentlichung
auf seine Richtigkeit zu prüfen. Für Fehler bei Wiederholungen, die
nicht sofort nach Erscheinen der 1. Anzeige beanstandet worden
sind, wird kein Ersatz gewährt.
f) Abbestellungen von Anzeigen müssen uns spätestens 24 Stunden
vor Anzeigenschluss zugegangen sein; andernfalls können sie nicht
anerkannt werden. Bei bereits abgesetzten Anzeigen werden die
angefallenen Satzkosten berechnet. Daueraufträge und Aufträge
bis auf Widerruf müssen schriftlich gekündigt werden. Telefonische
Abbestellungen sind für den Verlag nicht verbindlich.
g) Prospektbeilagen werden, wenn dies technisch machbar ist,
maschinell eingelegt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht und kann
auch nicht geltend gemacht werden, insbesondere, was entgan-
gene Umsätze betrifft. Der Verlag kann für lückenlose Einlage nur
garantieren, wenn die Prospekte sachgemäß verpackt, unbeschä-
digt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei Abnahme von
angelieferten Prospekten kann für deren Stückzahl im Voraus keine
Garantie übernommen werden, weil ein sofortiges Auszählen
unmöglich ist. Lieferscheine (genaue Angaben der Verteilung sind
Voraussetzung) werden deshalb unter Vorbehalt unterschrieben.
h) Rücktritt von Prospektaufträgen nur bis 14 Tage vor Beilagetermin
möglich. In diesem Fall berechnen wir Ausfall-, Verwaltungs- und
Organisationskosten in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags.
i) Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen
Bedingungen für alle laufenden Aufträge und Anzeigenabschlüsse
ab Gültigkeit des neuen Tarifs in Kraft, sofern keine anderen
Vereinbarungen schriftlich getroffen sind.
j) Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen der FINK GmbH ver-
sehene Kassierer.


Stand 01/09

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